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Förderpläne
Im Rahmen der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums zur „Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Schwierigkeiten im Lesen und Rechtschreiben“ vom 28. August 2007 erarbeitet die IGS Gerhard Ertl individuelle Förderpläne.
Diese gelten jeweils für ein Halbjahr und sind wie folgt gegliedert:
- Diagnose des Förderbedarfs,
- ausführliche Darstellung von Unterstützungsangeboten,
- optionale Vereinbarung von Nachteilsausgleichen,
- schriftliche Bestätigung der Maßnahmen durch alle Beteiligten
(Klassenkonferenz, Eltern, Schülerin bzw. Schüler)
Ein Beispiel eines Förderplans kann hier heruntergeladen werden.
Entscheidend für die erfolgreiche Förderung ist die Kooperation zwischen Elternhaus, Schule und der betreffenden Schülerin bzw. dem betreffenden Schüler.