Schule › Innere Differenzierung

Innere Differenzierung / Förderpläne

Im folgenden listen wir die von der Gesamtkonferenz verabschiedeten Anträge zu den Tagesordnungspunkten „Innere Differnezierung“ und „Förderpläne“ auf.

Die entsprechende Elterninformation können Sie auf dieser Seite downloaden. In aller Kürze sollen Ihnen die folgenden Informationen dienen:

Differenzierungskonzept der IGS Gerhard Ertl

  • In den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik werden bereits ab Klassenstufe 5 in den klasseninternen Leistungsüberprüfungen Aufgaben auf Grund- und Erweiterungsniveau gestellt.
  • Die Benotung weist das entsprechende Niveau verbal aus.
  • Im Zeugnis wird eine entsprechende Bemerkung eingetragen. Die geforderte Differenzierung erfolgt gemäß Beschluss der Gesamtkonferenz auf zwei Niveaus - (Grund- und Erweiterungsniveau) und in klasseninterner Differenzierung. Die in der Orientierungsstufe begonnene Doppelsteckung wird in den differenzierenden Fächern forgeführt.
  • Das Wahlpflichtfach Französisch wird nicht differenzierend unterricht.

LRS-Förderung

  • Schülerinnen und Schüler mit LRS-Beeinträchtigungen erhalten einen Förderplan mit von der jeweiligen Klassenkonferenz beschlossenen Maßnahmen. Die beschlossenen Maßnahmen können auch die Abweichung von den allgemeinen Grundsätzen der Leistunsfeststellung und Leistungsbeurteilung bedeuten.
  • Der Förderplan wird zunächst für ein Schulhalbjahr entwickelt.
  • Die Kommunikation des Förderplans erfolgt über das Tutorenteam.
  • Den Förderplan unterschreiben die betreffende Schülerin bzw. der betreffende Schüler, mindestens ein Erziehungsberechtigter bzw. eine Erziehungsberechtigte, sowie das Tutorenteam. Der Förderplan ist auch ohne Bestätigung der Erziehungsberechtigten und/oder der Schülerin bzw. des Schülers gültig. Die darin formulierten Maßnahmen sind für alle Seiten verpflichtend. Die Förderpläne bedingen allerdings einen kooperativen und dialogorientierten Umgang zwischen Schule, Schülerin bzw. Schüler und Elternhaus. Daher ist die Zustimmung zum Förderplan bei allen Beteiligten anzustreben.
  • Im Zeugnis wird unter „Bemerkungen“ ausgewiesen, dass ein individueller Förderplan erstellt worden ist.
  • Wurden Abweichungen von den allgemeinen Grundsätzen der Leistungsfeststellung und Leistungsbeurteilung beschlossen, sind diese ebenfalls unter „Bemerkungen“ aufgelistet.

Förderpläne

Diese gelten jeweils für ein Halbjahr und sind wie folgt gegliedert:

  • Diagnose des Förderbedarfs,
  • ausführliche Darstellung von Unterstützungsangeboten,
  • optionale Vereinbarung von Nachteilsausgleichen,
  • schriftliche Bestätigung der Maßnahmen durch alle Beteiligten
    (Klassenkonferenz, Eltern, Schülerin bzw. Schüler)

Ein Beispiel eines Förderplans kann hier heruntergeladen werden.

Entscheidend für die erfolgreiche Förderung ist die Kooperation zwischen Elternhaus, Schule und der betreffenden Schülerin bzw. dem betreffenden Schüler.