Koordinatorenteam "digitale Schule"
Telefon: 06701-20581-0
Telefax: 06701-20581-66
Mail: Digitales@IGS-Gerhard-Ertl.de
Liebe Sorgeberechtigte,
die Abwesenheitsmeldung für Ihr Kind erledigen Sie bitte ausschließlich hier über webUNTIS. Informationen, wie Sie Ihr Kind abwesend melden, erhalten Sie hier.
Bitte beachten Sie auch das Folgende:
Wenn Sie Ihr Kind über webUNTIS abwesend gemeldet haben, ist das Fehlen nur mitgeteilt, nicht entschuldigt.
Es ist weiterhin notwendig, dass Sie "die Gründe spätestens am dritten Tag schriftlich" erläutern (vgl. § 37, ÜSchulO), also eine schriftliche Entschuldigung an die Schule (i.d.R. die Klassenleitung) übergeben.
Sind während der Fehlzeiten Ihres Kindes Leistungsüberprüfungen angekündigt (s. digitaler Schulkalender), wird nach Schulordnung verfahren. Hierbei gilt:
"Versäumt eine Schülerin oder ein Schüler einen Leistungsnachweis mit ausreichender Entschuldigung, so kann ein Nachtermin gewährt oder die Leistung auf andere Art festgestellt werden.“ (§ 54, ÜSchulO)
Die Entscheidung, ob ein Nachtermin gewährt oder eine andere Art der Leistungsfeststellung durchgeführt wird, trifft die jeweilige Fachlehrkraft. Dies gilt aber nur, wenn die Fehlzeiten auch entschuldigt sind. Sind die Fehlzeiten nicht entschuldigt, gelten auch die Leistungsnachweise, die während der Fehlzeiten Ihres Kindes zu erbringen waren, als nicht erbracht.