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Allgemeines zur IGS Gerhard Ertl

Ihr Ansprechpartner

Michael H. Kuhn

Direktor

 

 

Telefon: 06701-20581-0

Telefax: 06701-20581-66

Mail: M.Kuhn@IGS-Gerhard-Ertl.de

Dieser Bereich stellt allgemeine Informationen zur IGS Gerhard Ertl und zum Schulalltag für Sie bereit.



Die Seite wird regelmäßig überarbeitet und ergänzt.

Allgemeine Fragen

  • Schülerbeförderung - Wie kommt mein Kind zur IGS Gerhard Ertl

    Die Schülerbeförderung ist Aufgabe des Schulträgers und dieser hat dafür gesorgt, dass aus vielen Orten im Landkreis Mainz-Bingen, Bad Kreuznach und Alzey-Worms Beförderungslinien zur IGS Gerhard Ertl bestehen.


    Mehr Informationen zur Schülerbeförderung finden Sie hier.

  • Welche Abschlüsse bietet die IGS an?

    Gemäß ÜSchulO (Schulordnung für die öffentlichen Realschulen plus, Integrierten Gesamtschulen, Gymnasien, Kollegs und Abendgymnasien - kurz: Schulordnung) steigen die Kinder in der IGS Gerhard Ertl ohne Versetzung von der Klasse 5 bis in die Klasse 9 auf; die einzige Versetzung findet von der Klasse 9 in die 10 statt.


    Der Übergang ins 10. Schuljahr und in die Oberstufe (Mainzer Studienstufe) ist an bestimmte Niveaus in den Fächern Deutsch, Englisch, Mathematik und den Naturwissenschaften sowie an ein bestimmtes Notenbild geknüpft.


    Die IGS bietet alle im Bildungssystem vorgesehenen Schulabschlüsse an:

    • Die Berufsreife nach der 9. Klasse
    • Den qualifizierten Sekundarabschluss I nach der 10. Klasse
    • Den schulischen Teil der Fachhochschulreife nach der 12. Jahrgangsstufe
    • Die allgemeine Hochschulreife am Ende der 13. Jahrgangsstufe

    Haben Sie Fragen zu den Schulabschlüssen, wenden Sie bitte an

    • Frau Schmidt, Stufenleiterin 9/10 für Abschlüsse der Sekundarstufe I oder
    • Herrn Wilhelm, MSS-Leiter für Abschlüsse der Sekundarstufe II
  • Was müssen wir für die Anmeldung zur Aufnahme in Klasse 5 mitbringen?

    WICHTIG: Bitte bringen Sie zur Anmeldung ihr Kind mit.


    Das brauchen wir von Ihnen:

    • Checkliste zur Anmeldung
    • Bewerbungsformular
    • Formular der Grundschulen für die weiterführende Schule (wir benötigen das rosa und gelbe Formular im Original)
    • eine Kopie des Halbjahres- und Jahreszeugnisses der 3. Klasse,
    • eine Kopie des Halbjahreszeugnisses der 4.Klasse,
    • die verbale Beurteilung (falls gesondert vorhanden),
    • Geburtsurkunde in Original und Kopie,
    • Masernimpfschutz in Original und Kopie
    • Erklärung zu erhaltenen Unterlagen,
    • persönlicher Steckbrief Ihres Kindes

    Kopien sind bereits angefertigt mitzubringen


    Sie finden alle Unterlagen im Downloadbereich der Schule.


    ---


    Bitte bringen Sie auch diese Unterlagen mit, sofern der Sachverhalt für Sie zutrifft:


    • bei Kindern mit Flüchtlingsstatus eine Aufenthaltsgenehmigung.
    • ggf. individueller Förderplan, Fördergutachten, oder für die Schule relevante vorhandene Diagnosen
    • ggf. Einverständniserklärung bei getrennt lebenden Sorgeberechtigten. Im Falle geänderten Sorgerechts legen Sie bei der Anmeldung die entsprechenden Bescheide in Kopie vor. Ansonsten können wir Ihre Anmeldung nicht annehmen.
  • Werden Geschwisterkinder bei der Anmeldung besonders berücksichtigt?

    Das Anmeldeverfahren ist ein Losverfahren und rechtlich klar festgelegt. Für die Aufnahme von Geschwisterkindern gibt es keine Sonderregelungn; Bewerbungen von Geschwisterkindern sind den übrigen Bewerbungen gleichgestellt.

  • Wie ist die Klassenmesszahl für Schulklassen an der IGS?

    Die Klassenmesszahl beträgt

    • in der Klassenstufe 5 und 6 jeweils 28,
    • ab Klassenstufe 7 dann 30

     Lernende pro Klasse.

  • Wie ändert sich die Klassenmesszahl in Inklusionsklassen?

    In Klassen mit Inklusionskindern, die zieldifferent geführt werden, sinkt die Klassenmesszahl ab Klassenstufe 7 pro Inklusionskind um eins.


    Bsp.: Klasse mit 3 Inklusionskindern - Klassenmesszahl ist somit 27.

  • Wie kann jeder einzelne Schüler in der Klasse gefördert bzw. gefordert werden?

    Eine IGS erhält wegen ihrer heterogenen Lerngruppen eine höhere Lehrerstundenzuweisung.


    An unserer Schule nutzen wir dies, indem wir beispielsweise die Fächer Deutsch, Englisch und Mathematik in je zwei Wochenstunden mit zwei Lehrkräften besetzen. Dadurch ist zum einen kollegiale Absprache gewährleistet. Zum anderen aber können die Schülerinnen und Schüler so noch individueller gefördert und gefordert werden. Kleingruppenarbeit oder auch Teamteaching sind so leicht zu realisieren und gehören zum pädagogischen Alltag an der IGS Gerhard Ertl.


    Ab Klassenstufe 8 werden die Lernenden in den differenzierenden Fächern (Deutsch, Englisch und Mathematik - ab Klasse 9 Chemie und Physik - in Klasse 10 zusätzlich auch Biologie) zunehmend in Kurse eingeteilt. Weitere Informationen zu unserem Differenzierungskonzept erhalten Sie hier.

  • Warum soll mein Kind an der IGS Gerhard Ertl unterrichtet werden?

    Schülerinnen und Schüler der IGS werden von einem Tutorenteam von der 5. Klasse bis in die 10. Klasse begleitet. So können individuelle Entwicklungsprozesse besser erkannt und mit dem Elternhaus zeitnah besprochen werden.


    Neben dem fachlichen Wissen erwerben die Schülerinnen und Schüler an der IGS Methodenkompetenz und soziale Kompetenzen wie z.B. Teamfähigkeit.


    Die Schülerinnen und Schüler haben die Möglichkeit, aus dem Wahlpflichtfachangebot ein Fach auszuwählen, das ihren Neigungen und Interessen entspricht. Das Wahlpflichtfach ist neben Mathematik, Deutsch und Englisch das vierte Hauptfach.


    In der Ganztagsschule haben die Schülerinnen und Schüler mehr Zeit für erfolgreiches Lernen.

  • Wie kümmert sich die IGS um starke Schüler?

    Die IGS Gerhard Ertl setzt ihren Schwerpunkt nicht nur  in der Förderung leistungsschwächerer Schülerinnen und Schüler, sondern auch in der Forderung der Leistungsstarken.


    Im Klassenunterricht erhalten leistungsstarke Schülerinnen und Schüler besondere und anspruchsvolle Aufgaben. Diese können sich in der Sprachgestaltung und dem Umfang der Aufgabenstellungen von Basisaufgaben unterscheiden oder auch Transferaufgaben beinhalten.


    Mit der ab Klassenstufe 8 zunehmen äßeren Differenzierung werden zusätzlich Fordermöglichkeiten geschaffen, so dass die Lernenden Stück für Stück gut auf die Abschlüsse der Sekundarstufe I und den Übergang in die gymnasiale Oberstufe vorbereitet werden.


    Die IGS Gerhard Ertl bietet im Ganztagesbetrieb einen Forscherschwerpunkt an, der alle naturwissenschaftlich interessieren Mädchen und Jungen zum Beobachten, Entdecken und Erforschen von Naturphänomenen motivieren möchte. Die Teilnahme an naturwissenschaftlichen und bundesweiten Wettbewerben ist in diesem Zusammenhang fest in das Schulprogramm involviert.

  • Wie erfolgt die Einstufung der Schüler in Niveaugruppen?

    Die Entscheidung, welchem Niveau ein Schüler zugeordnet wird, wird auf der Basis des Notenbildes und des gesamten Lernverhaltens im Lehrerteam getroffen.


    Die Ersteinstufung erfolgt gemäß ÜSchulO am Ende der Klassenstufe

    • 6 für die Fächer Deutsch, Englisch und Mathematik,
    • 8 für die Fächer Chemie und Physik,
    • 9 für Biologie

    Den Lehrkräften der IGS Gerhard Ertl ist es wichtig, die Ersteinstufung mit den Eltern abzusprechen, damit schulische und elterliche Sicht auch in diesem Bereich synchronisiert werden.

  • Welche Differenzierungsform wird durchgeführt?

    Zum einen ist es wichtig, die Lernenden auch weiterhin für eine möglichst lange Zeit gemeinsam miteinander lernen lassen zu können und dies auch in den sogenannten leistungsdifferenzierten Fächern (Biologie, Chemie, Physik, Deutsch, Englisch und Mathematik) umzusetzen; zum Anderen sollen den heranwachsenden Jugendlichen noch bessere Förder- und Fordermöglichkeiten in diesen Fächern angeboten werden können.


    Mit dem Älterwerden kommt auf die Lernenden ein Prozess der zunehmenden Zielorientierung zu; außerdem ist es ein Wesenszug des Heranwachsens, sich mehr und mehr auch Herausforderungen zu stellen. Das Meistern solcher Herausforderungen ist eine wichtige Kompetenz, deren Ausprägung die IGS Gerhard Ertl künftig noch stärker unterstützt, indem sukzessive von Klassenstufe 8 bis 10 Kurse auf verschiedenen Leistungsebenen in den leistungsdifferenzierten Fächern angeboten werden.


    Auf diese Weise entwickelt sich das Differenzierungssystem der IGS Gerhard Ertl schrittweise von einem Modell der inneren hin zu einem der äußeren Differenzierung: Nach drei Jahren gemeinsamen Lernens in den Klassenstufen 5-7 werden die Schülerinnen und Schüler zunächst in Klassenstufe 8 in Deutsch und Englisch, ab Klassenstufe 9 dann in Mathematik, Chemie und Physik und schließlich in Klassenstufe 10 auch in Biologie Stück für Stück in Kurse mit unterschiedlichen Leistungsebenen überführt.


    Mehr Informationen finden Sie hier.

  • Wie ist der Ablauf in den ersten beiden Schulwochen?

    Aus schulorganisatorischen Gründen gelten die folgenden Unterrichtszeiten für die erste Schulwoche:


    1. Woche:

    • MO und MI, Unterricht für alle Lernenden bis 12.30 Uhr, kein AG- und kein Ganztagsbetrieb
    • DI, DO und FR regulärer Unterricht lt. Plan, TÜV für Ganztagsbereich (DI und DO) findet statt

    Der AG-Betrieb beginnt grundsätzlich in der 2. Schulwoche.

  • Wie sind Freizeitaktivitäten mit den Ganztagsklassen zu vereinbaren?

    Sport-, Firm- und Konfirmationsunterricht können durch Absprachen mit den zuständigen Sportvereinen und Kirchengemeinden in den Ganztagsschulbetrieb integriert werden.

  • Kann man zu einem späteren Zeitpunkt in eine höhere Klasse der IGS Gerhard Ertl wechseln?

    Die IGS nimmt ihre Schülerinnen und Schüler in die Eingangsklasse, das ist er Jahrgang 5, auf.


    Über die Einschulung in höheren Klassen entscheidet der Schulleiter nach Kapazität der Schule; dies ist immer eine Einzelfallentscheidung.

  • Wird Latein als 2. Fremdsprache angeboten?

    Als 2. Fremdsprache werden an der IGS Französisch und Latein angeboten; letzteres jedoch nur als neu einsetzende zweite Fremdsprache ab der MSS 11.


    Französisch kann als 2. Fremdsprache (Wahlpflichtfach) bereits ab Klassenstufe 6 belegt werden.

  • Wie sehen die Unterrichtszeiten in der Ganztagsschule aus?
    • Die Ganztagsschule versorgt die Schüler mit 8 Stunden Unterricht und Betreuung pro Tag.
    • Bei einem Unterrichtsbeginn um 7.30 Uhr endet der Unterricht montags - donnerstags um 15.25 Uhr.
    • Am Freitag wird kein Ganztagsschulbetrieb in der Sekundarstufe I angeboten. Der Unterricht endet entsprechend um 12.35 Uhr für alle Lernenden der Klassen 5 bis 10.
    • Der Unterrichtsbeginn ist so organisiert, dass die Belange der Fahrschüler berücksichtigt werden.

    Mehr Informationen zu den Unterrichtszeiten finden Sie auch hier.

  • Was kostet ein Mittagessen an der IGS Gerhard Ertl?

    Das Mittagessen an der IGS Gerhard Ertl wird durch den Schulträger organisiert. Mehr Informationen zum Mittagessen in der Ganztagsschule bzw. zur freiwilligen Teilnahme am Mittagessen finden Sie hier.

  • Was bedeutet das Masernschutzgesetz für mein Kind?

    Seit dem 1. März 2020 gilt das Masernschutzgesetz. Das Gesetz sieht u. a. vor, dass alle Schülerinnen und Schüler ihre Immunität gegen Masern nachweisen müssen. Bei Minderjährigen sind die Eltern bzw. Sorgeberechtigten verpflichtet, der Schule den Nachweis vorzulegen. Lesen Sie auch hierzu das allgemeine Elternschreiben und laden Sie sich die Vorlage für die ärztliche Bescheinigung herunter.


    Gem. amtlicher Mitteilung gelten die folgenden Fristen für den Nachweis der Immunität:

    • Lernende, die bereits an der IGS Gerhard Ertl sind (sogenannte Bestandslernende) müssen den Nachweis bis zum 31.12.2021 erbracht haben.
    • Neu an die IGS Gerhard Ertl Gelangende müssen den Nachweis sofort erbringen.
  • An- und Abmeldung zur bzw. von der Ganztagsschule (Klassen 5-10)

    Die An- und Abmeldung vom Ganztagsprofil  ist schuljährlich immer nur von Schuljahresbeginn bis zum 15.02. des Folgejahres über diese Forms-Abfrage möglich. Außerhalb dieser Zeiten ist eine Abmeldung vom Ganztagsprofil gemäß der geltenden rechtlichen Bestimmungen nicht vorgesehen.


    Das entsprechende Sachkompendium des Landes stellt allerdings dar: „Falls dennoch im Laufe eines Schuljahres Abmeldeanträge bei der Schulleitung eingereicht werden, kann die Schule – nach eingehender Erörterung mit den Beteiligten - solchen Anträgen im Wege einer Ausnahmeentscheidung stattgeben. Eine Ausnahmeentscheidung ist zulässig, wenn feststeht, dass sich die Ganztagsschule für die Entwicklung des Kindes als nicht förderlich erweist.


    Eine ausführliche Begründung mit entsprechenden Nachweisen, weshalb eine Abmeldung  im Rahmen einer Ausnahmeentscheidung genehmigt werden soll, liefern die Sorgeberechtigten an die Organistorin der Ganztagsschule an der IGS Gerhard Ertl, Frau Pfeifer per Email an J.Pfeifer@IGS-Gerhard-Ertl.de


    Ergänzend weisen wir darauf hin, dass ein als Ausnahme genehmigter Wechsel aus dem Ganztagsprofil dazu führen kann, dass die Schülerbeförderung nach der 6. Stunde ggf. nicht gesichert ist, da die Meldungen an den Schulträger bereits erfolgt sind.


Fragen aus dem Schulalltag

  • Müssen Hausaufgaben gemacht werden?

    Vgl. ÜSchO § 51


    JA - Hausaufgaben in jeglicher Form dienen der Nach- und Vorbereitung des Unterrichts, unterstützen den Lernprozess der Lernenden und sind verpflichtend zu erledigen. Das Nichterbringen von Hausaufgaben ist dem Nichterbringen anderer Leistungen gleichgestellt und wird gem. § 54 der ÜSchO geahndet.


    An der IGS Gerhard Ertl werden mündliche und schriftliche Aufträge für die Arbeit außerhalb des Unterrichts von allen Lernenden selbsttätig in das Infoheft eingetragen. Abseits schriftlicher Hausaufgaben wird hier auch notiert, welche Vokabeln zu lernen, welche Lektüre bis wann zu lesen und was für die Klassenarbeit zu wiederholen ist. Mehr zu Hausaufgaben erfahren Sie auch im "Hausaufgabenkonzept", das Sie hier im allgemeinen Downloadbereich herunterladen können.


    An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass es für die Verpflichtung Hausaufgaben anzufertigen unerheblich ist, ob Ihr Kind im Halbtags- oder im Ganztagsprofil der IGS Gerhard Ertl beschult wird: Hausaufgaben sind grundsätzlich zu erbringen. Allerdings verweisen wir für die Lernenden im Ganztagsprofil auf die umfangreichen Möglichkeiten bereits in der Schule Hausaufgaben zu machen, um zuhause entlastet zu sein.

    Z.B:

    • Doppelstunde TÜV am Dienstag- und Donnerstagnachmittag,
    • Besuch des Silentiums am Montagnachmittag und
    • Nutzung des Lernraums in den Mittagspausen montags bis donnerstags.
  • Können Hausaufgaben benotet werden?

    Vgl. Abschnitt 8 der ÜSchulO zum Thema "Leistungsfeststellung und Leistungsbeurteilung"


    JA - Hausaufgaben gehören in den Bereich der überprüfbaren Leistungsnachweise und sind daher wie alle anderen schulischen Verpflichtungen durch die Schülerin bzw. den Schüler grundsätzlich zu erbringen.


    Diese Verpflichtung beinhaltet auch die Option der Leistungsfeststellung durch Überprüfen der Hausaufgaben analog zu anderen Leistungsnachweisen. Die Art der Überprüfung wird hierbei durch die überprüfende Lehrkraft festgelegt.


    Damit sind nicht nur die Benotung von Hausaufgaben als Würdigung der erbrachten Leistung durch die Schülerin bzw. den Schüler sondern auch die Feststellung einer Leistungsverweigerung bei Nichterbringung möglich.


    Es gilt hier grundsätzlich


    „Versäumt eine Schülerin oder ein Schüler ohne ausreichende Entschuldigung einen Leistungsnachweis oder verweigert ihn, so wird die nicht erbrachte Leistung als 'nicht feststellbar' festgehalten. Hierfür wird die Note 'ungenügend' erteilt.“ (§ 54, Absatz 2, ÜSchulO)


    Die Lehrkraft entscheidet, ob die vorgebrachte Entschuldigung als Begründung für die Nichtleistung ausreichend ist. Andernfalls kann die Leistung als nicht erbracht bzw. verweigert gewertet werden.

  • Darf im Unterricht gegessen und getrunken werden?

    Beschluss der Gesamtkonferenz vom 04.20.2015

    • Während des Unterrichts darf nicht gegessen werden.
    • Trinken ist in Klassenräumen grundsätzlich gestattet. In Ausnahmefällen kann die Lehrkraft das Trinken untersagen.
    • Die Hausordnung ist entsprechend zu korrigieren.
  • Mein Kind erkrankt während des Schultages. Wo hole ich es ab?

    Wenn Lernende während des Schultages plötzlich so erkranken, dass sie ihr Recht auf Unterricht nicht mehr wahrnehmen können, kontaktieren diese das Elternhaus telefonisch vom jeweiligen Teamzimmer aus und begeben sich diese unter Begleitung einer zweiten Person (in der Regel ein Mitschüler bzw. eine Mitschülerin) in die Verwaltung.


    Wenn telefonisch mit den Eltern abgeklärt ist, dass das Kind abgeholt wird, verbleibt der bzw. die Erkrankte in der Verwaltung und wartet, bis er bzw. sie von dort durch die Eltern oder eine andere zwischen Eltern und Kind abgesprochene dritte Person abgeholt wird.

  • Mein Kind ist krank. Was muss ich tun? / Wie komme ich an schulische Unterlagen?

    Vgl. ÜSchO, § 37


    Der gemeinsame Bildungs- und Erziehungsauftrag verpflichtet die Eltern, bereits am ersten Krankheitstag im Sekretariat unter 06701-20581-0 anzurufen, per Mail an Kontakt@IGS-Gerhard-Ertl.de Bescheid zu geben, wie lange das Kind fehlen wird - oder Sie nutzen die Kommunikation über webUNTIS.


    Der Grund des Fehlens muss durch die Eltern spätestens am dritten Tag schriftlich dargelegt und um Entschuldigung der Fehlzeiten bei den entsprechenden Lehrkräften gebeten werden. In besonderen Fällen kann die Schule die Vorlage eines ärztlichen Attests verlangen.


    Fehlen Lernende unentschuldigt, wendet sich die Schule telefonisch an das Elternhaus und teilt mit, dass das Kind nicht in der Schule eingetroffen ist. Daher bitten wir dringend, die elterlichen Kontaktdaten der Schule gegenüber aktuell zu halten sowie eine Rufnummer bekannt zu geben, unter welcher die Schule die Eltern erreichen kann.


    § 64 des Schulgesetztes formuliert ausdrücklich die Pflicht aller Lernenden zur Teilnahme und selbstständigen Mitwirkung am Unterricht. Dies bedeutet, dass auch Versäumtes selbstständig durch die Lernenden aufzuarbeiten ist.


    Wenden Sie sich also bitte im Krankheitsfall an Eltern anderer Lernender derselben Klasse, um Ihr Kind mit entsprechendem Material zu versorgen.

  • Ich möchte mein Kind beurlauben lassen - Wie gehe ich vor?

    Vgl. ÜSchO, § 33 und § 38


    Die allgemeine Schulpflicht ist ein hohes Gut und muss daher geschützt werden. Manchmal sorgen jedoch besondere Umstände dafür, dass ein Antrag auf Beurlaubung gestellt werden muss.


    Die Schulordnung formuliert in diesem Zusammenhang eindeutig: "Die Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, den Unterricht und die sonstigen für verbindlich erklärten Schulveranstaltungen zu besuchen." (§ 33, Absatz 1, Satz 1) und "Eine Beurlaubung vom Unterricht und von sonstigen für verbindlich erklärten schulischen Veranstaltungen kann aus wichtigem Grund erfolgen." (§ 38, Absatz 1, Satz 1)


    Wenn Sie also einen schriftlichen Antrag auf Beurlaubung stellen wollen, ist von Ihnen vorab und grundsätzlich zu prüfen, ob das Fehlen des Kindes unvermeidbar ist. Die Gründe für das unvermeidbare Fehlen sind zu erläutern. Dem Antrag kann nur dann stattgegeben werden, wenn triftige Gründe vorliegen. Das vorzeitige Fahren in den Urlaub, die Teilnahme an Familienfesten oder andere vergleichbare Gründe sind keine triftigen Gründe.


    Anträge auf Beurlaubung werden wie folgt beschieden:

    • für einzelne Unterrichtsstunden durch die zuständige Fachlehrkraft
    • für die Dauer von bis zu drei Unterrichtstagen durch die Klassenleitung/Stammkursleitung
    • In allen anderen Fällen und bei Anträgen, die Freistellungen unmittelbar vor oder nach den Ferien betreffen, durch den Schulleiter.
  • Wie ist der Leistungsstand meines Kindes?

    Vgl. ÜSchO, § 56


    Die Lernenden haben das Recht auf Auskunft über ihren Leistungsstand, auf die Bekanntgabe der Bewertungsmaßstäbe von geforderten Leistungsnachweisen und auf die Begründung der Noten.


    Zur Weiterleitung der Informationen an das Elternhaus tragen daher die Lernenden der IGS Gerhard Ertl regelmäßig die erbrachten Leistungsnachweise in das Infoheft ein. Darüber hinaus unterzeichnen die Eltern jede schriftliche Überprüfung nach Rückgabe durch die Lehrkraft an die Lernenden und bestätigen so die Kenntnisnahme (vgl. ÜSchO, § 56, Absatz 3).


    Weitere Informationen zum Leistungsstand Ihres Kindes entnehmen Sie den Zeugnissen, deren Kenntnisnahme die Eltern ebenfalls durch persönliche Unterschrift bestätigen (vgl. ÜSchO, § 58, Absatz 5)

  • Ich möchte mit einer Lehrkraft sprechen. Wie gehe ich vor?

    Vgl. ÜSchO § 8


    Die Grundsätze des schulischen Erziehungsauftrags besagen, dass der Schulbetrieb möglichst ungestört durch Einflüsse Dritter zu halten ist. Daher hat der Gesetzgeber die Anwesenheit von Eltern in der Schule klar geregelt.


    Wünschen Sie ein Elterngespräch, vereinbaren Sie bitte mit mindestens einer Woche Vorlauf einen Termin mit der entsprechenden Lehrkraft. Hierzu wenden Sie sich telefonisch oder per Mail an unser Sekretariat oder direkt an die Lehrkraft.


    Die Sprechstundentermine unserer Lehrkräfte entnehmen Sie unserem webUNTIS-Portal. Klicken Sie bitte hier.


    Wir bitten um Verständnis, dass aufgrund der erhöhten Belastung in den Phasen der Entwicklungsgespräche keine zusätzlichen Elterngespräche stattfinden können.


    Spontane Besuche in der IGS Gerhard Ertl sind nicht möglich!

  • Mein Kind hat Unterlagen zu Hause vergessen, die ich ihm bringen möchte.

    Da der Unterricht grundsätzlich möglichst störungsfrei zu halten ist, bitten wir Sie in solchen Fällen im Sekretariat vorzusprechen und das Vergessene dort zu hinterlegen, sodass es von Ihrem Kind abgeholt werden kann.

  • Wer haftet, wenn Wertsachen verloren werden?

    Das  Mitbringen  von  Wertsachen  und  privaten  Gegenständen  der  Lernenden  in  die  Schule  erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr.


    Für  abhandengekommene  oder  zerstörte  Wertsachen  und  Gegenstände,  die  nicht  unmittelbar  der schulischen Veranstaltung dienen oder für den Unterricht benötigt werden (z.B. Schmuck, elektronische Geräte usw.), wird von der Schule kein Ersatz geleistet.


    Wir empfehlen die Unterbringung persönlicher Wertgegenstände in einem Schließfach. Informationen zur Anmietung eines persönlichen Schließfaches von ASTRADIREKT sind im Sekretariat oder hier erhältlich.

  • Ich habe den letzten Elternabend verpasst und nun?

    Vgl. „Richtlinien für die Durchführung von Sitzungen der Klassenelternversammlungen, des Schulelternbeirats und des Schulausschusses sowie die Teilnahme an Konferenzen”


    Elternabende sind wichtige Informationsveranstaltungen, die auf Einladung der jeweiligen Klassenelternbeiratsvorsitzenden durchgeführt werden. Sie sind keine Schulveranstaltungen - mit der Ausnahme, dass das Tutorenteam sowie weitere eingeladene Lehrkräfte an dieser Veranstaltung teilnehmen.


    Sollten Sie beim Elternabend nicht teilnehmen können, wenden Sie sich bitte an Ihre Klassenelternbeiratsvorsitzende bzw. Ihren Klassenelternbeiratsvorsitzenden, um sich informieren zu lassen.

  • Was ist in HÜs erlaubt?

    Vgl. ÜSchO, § 51


    Grundsätzlich ist die sogenannte „HÜ” (= Hausaufgabenüberprüfung) oder auch „LK” (= Lernkontrolle) nur eine Form des Leistungsnachweises. Die Schulordnung führt diesbezüglich jedoch präzise das Folgende aus:


    Das Abfragen von Unterrichtsinhalten der letzten beiden Fachstunden steht hierbei im Mittelpunkt; dies ist selbstverständlich auch in Ganztagsklassen möglich.


    Die Dauer beträgt maximal 15, in der gymnasialen Oberstufe maximal 30 Minuten.

  • Wann ist ein "10-Stunden-Test" erlaubt?

    Vgl. ÜSchO, § 52 und § 61


    Der sogenannte "10-Stunden-Test" ist eine schriftliche Überprüfung, die einmal pro Schulhalbjahr in den Fächern eingefordert werden darf, in denen keine anderen schriftlichen Überprüfungen (Klassenarbeiten) zu erbringen sind. Die Dauer ist auf maximal 30 Minuten und auf die Inhalte der letzten zehn Fachstunden beschränkt.


    Der "10-Stunden-Test" muss mindestens 1 Woche vor Einforderung angekündigt sein und ist in aller Regel auch im online-Kalender der IGS Gerhard Ertl erfasst.


    Im Kalender der IGS Gerhard Ertl gibt es darüber hinaus den Hinweis „Ende der schriftlichen Überprüfungen”. An diesem Termin besteht letztmalig die Möglichkeit eine schriftliche Überprüfung im laufenden Schulhalbjahr zu fordern. Diese Frist gilt nicht für Klassenarbeiten.


    Die Zeugnisnote setzt sich aus allen Leistungsnachweisen zusammen, wobei der schriftlichen Überprüfung ein besonderes Gewicht zukommt, das jedoch nicht 50% der Gesamtnote ausmachen darf.

  • Dürfen Klassenarbeiten und 10-Stunden-Test am selben Tag geschrieben werden?

    Vgl. ÜSchO, § 52


    An einem Tag darf entweder eine Kurs- bzw. Klassenarbeit oder ein 10-Stunden-Test geschrieben werden.


    Mehr als drei schriftliche Überprüfungen an sechs aufeinander folgenden Kalendertagen dürfen nicht gefordert werden.


    Den Plan der Kurs- und Klassenarbeiten entnehmen Sie dem Schulkalender.

  • Was ist eine "gute" Leistung?

    Vgl. ÜSchO, § 53


    Die Schulordnung erläutert das sechsstufige Notensystem ausführlich.


    Zu beachten ist, dass dann die Note „befriedigend” zu erteilen ist, wenn die erbrachte Leistung im Allgemeinen den Anforderungen entspricht.


    Um die Note „gut” oder sogar „sehr gut” zu erreichen, ist ein überdurchschnittliches Engagement der Lernenden erforderlich.


    Weisen die erbrachten Leistungen Mängel auf, werden je nach Grad der vorhandenen Mängel die Noten „ausreichend” bis „ungenügend” erteilt.


    Die Leistungsbeurteilung erfolgt ausschließlich durch die Lehrkraft, ist jedoch transparent zu gestalten. Entsprechende Beurteilungskriterien sind den Lernenden vorher mitzuteilen.

  • Was bedeutet die Anfertigung einer Aktennotiz?

    Vgl. ÜSchO, § 90 und Abschnitt 14


    Bei einfachen Verstößen gegen die Ordnung werden Aktennotizen angefertigt und in der Schülerakte abgelegt.


    Die Aktennotizen dokumentieren die Zuwiderhandlung sowie ergriffene erzieherische Maßnahmen.

  • Was ist eine Klassenkonferenz?

    Vgl. ÜSchO, § 97, 98


    Bei massiven oder wiederholten Verstößen gegen die Ordnung wird eine Klassenkonferenz einberufen. Diese Konferenz setzt sich aus allen Lehrkräften, die die betreffende Schülerin bzw. den betreffenden Schüler unterrichten, sowie einem oder mehrerer Mitglieder der Schulleitung zusammen.


    Verstöße gegen die Ordnung in der Schule liegen insbesondere vor bei Störungen des Unterrichts oder sonstiger Schulveranstaltungen, bei Verletzungen der Teilnahmepflicht, bei Handlungen, die das Zusammenleben in der Schule oder die Sicherheit der Schule oder der am Schulleben Beteiligten gefährden, sowie bei Verletzung der Hausordnung.


    Die Klassenkonferenz kann – je nach Schwere des Vergehens – erzieherisches Einwirken und/oder Ordnungsmaßnahmen verhängen. Die Kombination von Ordnungsmaßnahmen mit Maßnahmen zum erzieherischen Einwirken ist zulässig.


    Als erzieherisches Einwirken gelten Gespräch, Ermahnung, Verpflichtung zur Wiedergutmachung angerichteten Schadens, Verpflichtung zur Übernahme von Arbeiten für die Schul- oder Klassengemeinschaft, Nacharbeiten von Versäumtem, zeitweise Wegnahme von Gegenständen, Entschuldigung für zugefügtes Unrecht und Überweisung in eine andere Klasse oder in einen anderen Kurs derselben Klassen- oder Jahrgangsstufe der Schule.


    Maßnahmen des erzieherischen Einwirkens werden durch die Schule festgelegt und der Schülerin bzw. dem Schüler und deren bzw. dessen Eltern z.B. mitgeteilt. Das Verhängen erzieherischer Maßnahmen ist nicht widerspruchsfähig und bedarf auch nicht des Einverständnisses der Sorgeberechtigten, sondern erfolgt ausschließlich durch die Schule, i.d.R. die Klassen- oder Kurslehrerkonferenz .


    Werden Ordnungsmaßnahmen verhängt (z.B. Untersagung der Teilnahme am Unterricht), ist vorher die Schülerin bzw. der Schüler zu hören.


    Wird eine Untersagung der Teilnahme am Unterricht für mehrere Tage ausgesprochen, sind zusätzlich die Eltern der Schülerin bzw. des Schülers zu hören. Darüber hinaus kann die Schülerin bzw. der Schüler einen weiteren Beistand wählen: Als Beistand können der Schule angehörende Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler sowie Eltern von Schülerinnen und Schülern gewählt werden.


    Das Protokoll der Klassenkonferenz verbleibt in der Schülerakte; beschlossenen Ordnungsmaßnahmen werden dem Elternhaus schriftlich mitgeteilt.


    Die Festsetzung erzieherischen Einwirkens sowie das Ergreifen von Ordnungsmaßnahmen müssen von erzieherischen Gesichtspunkten bestimmt sein und in angemessenem Verhältnis zur Schwere des Ordnungsverstoßes stehen.

  • Was bedeutet "vorzeitiger Unterrichtsschluss"?

    Vorzeitiges Unterrichtsende findet an der IGS Gerhard Ertl nur in begründeten Ausnahmefällen statt. Rechtzeitig entnehmen Sie diesbezügliche Termine dem Schulkalender der IGS Gerhard Ertl. Es ist ebenfalls möglich, dass der Unterricht aufgrund der tagesaktuellen Situation vorzeitig und ohne vorherige Information über den Schulkalender beendet werden muss. Ein entsprechender Hinweis ist dann im tagesaktuellen Vertretungsplan der Schule ersichtlich.


    Gemäß der Verwaltungsvorschrift „Aufsicht in Schulen“ entscheiden die Eltern per Unterschrift im Infoheft, ob Ihre Tochter bzw. Ihr Sohn das Schulgelände bei vorzeitigem Unterrichtsende verlassen darf.


    Wenn Sie entscheiden, dass Ihre Tochter bzw. Ihr Sohn das Schulgelände bei vorzeitigem Unterrichtsschluss das Schulgelände verlassen darf, endet der Betreuungsauftrag der Schule mit dem Unterrichtsende. Die Schülerbeförderung obliegt damit nicht mehr dem Schulträger sondern Ihnen als Personensorgeberechtigte.

  • Was sind "epochale Fächer"?

    Epochal unterrichtete Fächer sind Fächer, die nur in einem Schulhalbjahr unterrichtet werden. Dies sind gem. Stundentafel die Fächer Musik und Bildende Kunst ab Jahrgangsstufe 7.


    Bitte beachten Sie: Bei Fächern, bei denen Epochenunterricht nur im ersten Schulhalbjahr erteilt wurde, wird die Note des Halbjahreszeugnisses in das Jahreszeugnis als Zeugnisnote übernommen.


    Diese Note wird damit mit den anderen Noten der Entscheidung über die Versetzung oder den erfolgreichen Besuch des Schuljahres zugrunde gelegt (vgl. § 61, Absatz 8, ÜSchulO).

  • Wird mein Kind nach der Firmung, Erstkommunion bzw. Konfirmation beurlaubt?

    Konfirmandinnen und Konfirmanden sowie Erstkommunikantinnen und Erstkommunikanten sind am ersten Unterrichtstag nach der Konfirmation oder Erstkommunion vom Unterricht beurlaubt.


    Die Firmlinge sind am Firmtag oder an dem darauffolgenden Tag vom Unterrichtsbesuch befreit.


    Die Eltern teilen der Schule vorher schriftlich mit, dass ihr Kind von dieser Unterrichtsbefreiung Gebrauch machen wird. (vgl. VV "Beurlaubung vom Unterricht aus religiösen Gründen sowie Regelung des Schulgottesdienstes" vom 27.11.2019)


    Zur Mitteilung an die Schule nutzen Sie bitte die allgemeine Emailadresse Kontakt@IGS-Gerhard-Ertl.de.

  • Werden tagesaktuelle Ereignisse im Unterricht behandelt?

    Kurze Antwort: JA.


    Im Zusammenhang mit der Diskussion über eine CoVid-Impfung gilt zum Beispiel:


    Die IGS Gerhard Ertl ist eine staatliche Schule und also solche den Vorgaben der Landesregierung und der nachgeordneten Dienststellen unterworfen. Gemäß diesen Vorgaben setzen wir die Vorgaben für Schulen gem. der jeweils geltenden Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz um bzw. leisten den entsprechenden Anweisungen durch die ADD oder des Bildungsministeriums Folge. 


    Lehrkräfte der IGS Gerhard Ertl sind als Beschäftigte des Landes zur Neutralität verpflichtet und werden daher weder positive noch negative Positionen zum Thema „Impfung gegen das neuartige Corona-Virus“ einnehmen. Dies bedeutet aber nicht, dass Informationen rund um die Corona-Pandemie unterrichtlich ausgeklammert werden müssen. Vielmehr sind Schulen aufgefordert die Lernenden zu mündigen Bürgerinnen und Bürgern zu erziehen. Daher ist es umso wichtiger, Lernende mit aktuellen Geschehnissen und Situationen sachlich zu konfrontieren, damit sie sich eine eigene Meinung zu gesellschaftlich relevanten Themen bilden können.


    Auf die professionelle und sachbezogene Umsetzung dieser Aufforderung an Schulen und Unterricht im Allgemeinen dürfen alle Sorgeberechtigten und Lernenden auch weiterhin vertrauen. 

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