Schutzkonzept gegen sexualisierte Gewalt
Ihr Ansprechpartner
Adrian von Sturm
Direktorstellvertreter und Koordinator der Schwerpunktschule
Kontakt:
A.vonSturm@IGS-Gerhard-Ertl.de
Präambel
„Sexualisierte Gewalt umfasst alle sexuellen Handlungen, die einer Frau oder einem Mann bzw. einem Kind oder einer/einem Jugendlichen aufgedrängt oder aufgezwungen werden. Sie ist eine aggressive Handlung und wird in der Regel innerhalb von Machtverhältnissen ausgeübt. Sie ist kein unkontrollierbares Triebgeschehen, sondern setzt eine Entscheidung voraus.
Für Betroffene ist das Erleben sexualisierter Gewalt häufig sehr schambesetzt. Sie machen sich Vorwürfe, sich nicht richtig verhalten und die Übergriffe provoziert zu haben bzw. durch die sexualisierte Gewalt beschmutzt und entehrt zu sein. Das Sprechen darüber kann sehr schwerfallen, Angehörige und Personen des sozialen Umfeldes wissen oft nicht, wie sie reagieren sollen und verstärken gewollt oder ungewollt die Schuldgefühle der Betroffenen. Dass diese Gewalt als das Unsagbare gedacht wird, bringt die Betroffenen zum Schweigen. Von großer Bedeutung ist es, frühzeitig in kompetente spezialisierte Unterstützung vermittelt zu werden. Zunehmend wird diskutiert, dass es destruktiv und schwächend ist, Betroffene von Vergewaltigung als ewige Opfer und „fürs Leben geschädigt“ darzustellen und ihnen abzusprechen, dass sie die Kompetenz und Kraft haben können, Gewalt und ihre Folgen zu bewältigen.“ [1]
[1] KAVEMANN, Barbara: Sexualisierte Gewalt, in: Sexualisierte Gewalt: Landesweite Koordinierungsstelle gegen häusliche und sexualisierte Gewalt in Bayern, abgerufen am: 29.04.2025, 15:11 Uhr.


